Teilnahmebedingungen des Botschafterprogramms
Letzte Aktualisierung: März 2026
1. Status als unabhängiger Auftragnehmer
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Teilnahme am Ambassador-Programm kein Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis, Franchise-, Agentur- oder Partnerschaftsverhältnis zwischen Ihnen und Burchda Bikes begründet. Sie handeln als selbstständiger Auftragnehmer. Sie sind nicht befugt, Burchda Bikes vertraglich zu binden oder in unserem Namen Zusicherungen abzugeben, außer Ihren Empfehlungslink bereitzustellen und Ihre persönlichen Erfahrungen zu teilen.
2. Provisionen und Auszahlungen
Botschafter erhalten eine Provision für jede erfolgreiche, nicht zurückgesendete Empfehlungsbestellung, die über ihren individuellen Empfehlungslink oder Aktionscode getätigt wird.
- Struktur: Die Provisionen sind nach der Anzahl Ihrer erfolgreichen Empfehlungen gestaffelt (z. B. 5 % für die Starter-Stufe, 8 % für die Pro-Rider-Stufe). Die genauen Stufenanforderungen und Meilensteinboni sind in Ihrem Ambassador-Dashboard aufgeführt.
- Auszahlungsplan: Alle Provisionen werden am Ende jedes Monats berechnet und ausgezahlt über PayPal innerhalb der ersten Woche des Folgemonats.
- Ausnahmen: Für stornierte, erstattete oder betrügerische Bestellungen werden keine Provisionen gezahlt. Selbstüberweisungen sind strengstens untersagt. und führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Programm.
3. Durchführung von Probefahrten und Sicherheitsprotokolle
Wenn Sie sich entscheiden, Probefahrten für potenzielle Käufer vor Ort anzubieten, bestätigen Sie, dass es sich bei unseren E-Bikes um Hochleistungsfahrzeuge handelt. Sie stimmen Folgendem zu:
- Alle Probefahrten sind in sicheren, offenen und legalen Umgebungen durchzuführen.
- Obligatorischer Verzicht: Stellen Sie sicher, dass jeder Testfahrer die offizielle digitale Haftungsverzichtserklärung von Burchda unterzeichnet. vor Beim Betrieb des E-Bikes. Wenn Sie keine unterschriebene Haftungsausschlusserklärung einholen, haften Sie vollumfänglich für alle Vorfälle.
- Alle Fahrer müssen einen fest verschlossenen Helm tragen.
4. Offenlegungspflichten der FTC
Als Markenbotschafter sind Sie von der Federal Trade Commission (FTC) verpflichtet, Ihre Beziehung zu Burchda Bikes transparent offenzulegen. Wenn Sie Ihren Empfehlungslink teilen oder unsere Produkte in sozialen Medien, Blogs oder Videos bewerben, müssen Sie klar angeben, dass Sie eine Provision für Käufe erhalten. Verwenden Sie aussagekräftige Hashtags wie z. B. #Botschafter #BurchdaAmbassador, #Anzeige, oder #Gesponsert in Ihren Beiträgen.
5. Verbotene Marketingaktivitäten
Zum Schutz der Integrität der Marke Burchda sind folgende Aktivitäten strengstens verboten:
- Bieten auf markenrechtlich geschützte Begriffe (z. B. „Burchda“, „Burchda Bikes“) in Google Ads oder anderen Pay-per-Click-Kampagnen (PPC).
- Veröffentlichen Sie Ihren Empfehlungscode auf öffentlichen Coupon-/Angebotswebseiten (z. B. RetailMeNot, Honey).
- Spamming von Social-Media-Gruppen, Foren oder E-Mail-Listen.
- Falsche Leistungsangaben zu unseren E-Bikes.
6. Kündigung
Burchda Bikes behält sich das Recht vor, Ihr Ambassador-Konto jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu sperren oder zu kündigen, insbesondere bei Verstößen gegen die Richtlinien, Rufschädigung oder betrügerischen Empfehlungsaktivitäten. Im Falle einer Kündigung werden alle ausstehenden, rechtmäßig verdienten Provisionen ausgezahlt, Ihre Empfehlungslinks jedoch umgehend deaktiviert.